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Beurlaubungen

Liebe Eltern und Erziehungsberechtigte,

bitte beachten Sie bzgl. der Beurlaubung eines Kindes folgende gesetzliche Regelungen:

 

Gemäß §3 Abs. 2 der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses vom 20. Juli 2023 können Schülerinnen und Schüler nur in besonders begründeten Ausnahmefällen auf Antrag ihrer Eltern beurlaubt werden. 

Bei einer Beurlaubung von maximal 2 Tagen entscheidet die Klassenlehrerin oder der Klassenlehrer über die Beurlaubung.

Für einen Zeitraum von mehr als 2 Tagen und in Verbindung mit Ferien entscheidet die Schulleiterin darüber.

 

Ein Beurlaubungsantrag in Verbindung mit Ferien muss spätestens 4 Wochen vor dem Beginn der Beurlaubung bei der Schulleiterin gestellt werden, wenn die Beurlaubung vor den Ferien erfolgen soll.

Soll die Beurlaubung des Kindes nach den Ferien erfolgen, muss der Antrag spätestens 4 Wochen vor Beginn der jeweiligen Ferien bei der Schulleiterin eingereicht werden.

Ein Antragsformular können Sie hier herunterladen: 

 

Antragsformular für die Beurlaubung eines Kindes

 

 

 

 

 
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